Allgemeine Geschäftsbedingungen – NASH Reinigungsservice

Diese AGB dienen nur der Ansicht, Änderungen vorbehalten!
NASH Reinigungsservice (Auftragnehmer)

1. Art und Umfang der Leistung

Die Firma NASH Reinigungsservice verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma NASH Reinigungsservice Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
Ist der Zugang zu den Räumlichkeiten wegen Betriebsferien, -urlaub, Rosenmontag oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, für die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht gewährleistet und hat der Auftraggeber dies nicht mindestens 4 Wochen vorher schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer angekündigt, so gilt die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß erbracht und somit zu vergüten.


2. Weisungsrecht

Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechts liegt (ausgenommen bei Gefahr im Verzuge) allein bei der Firma NASH Reinigungsservice. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma NASH Reinigungsservice in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber die Firma NASH Reinigungsservice von dadurch entstehenden Nachteilen frei. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma NASH Reinigungsservice.


3. Reinigungspersonal

Die Firma NASH Reinigungsservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma NASH Reinigungsservice. Das eingesetzte Personal wird durch den Objektleiter der Firma NASH Reinigungsservice überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesem.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma NASH Reinigungsservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.


4. Reinigungsmittel und Geräte

Die Firma NASH Reinigungsservice stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten zur Verfügung.
Die Firma NASH Reinigungsservice stattet ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen und Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt die Kosten.


5. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der NASH Reinigungsservice kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma NASH Reinigungsservice sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.


6. Schlüsselvorschriften

Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma NASH Reinigungsservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma NASH Reinigungsservice.


7. Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma NASH Reinigungsservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer (gemäß §34 a GewO zugelassener) Unternehmen zu bedienen.


8. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma NASH Reinigungsservice den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die NASH Reinigungsservice verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.


9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Rechtsveränderungen im Bereich der Firma Stölting wird der Vertrag nicht berührt.


10. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma NASH Reinigungsservice nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma NASH Reinigungsservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma NASH Reinigungsservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma NASH Reinigungsservice durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.


11. Haftung und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Ist währen der Arbeitszeit ein Schaden verursacht worden, so ist umgehend NASH Reinigungsservice zu benachrichtigen. Unser Servicemanagement überprüft die Schadenhöhe und entscheidet entweder die Haftpflichtversicherung einzuschalten oder den Schaden unbürokratisch zu regeln.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.


12. Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist (soweit nicht anderes vereinbart wurde) sofort zahlbar.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein tariflicher Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma NASH Reinigungsservice seine Leistung jeweils zum letzten Tag des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma NASH Reinigungsservice ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen, obwohl dies den Bestimmungen des Auftraggebers widerspricht, sofern die Firma NASH Reinigungsservice den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma NASH Reinigungsservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma NASH Reinigungsservice über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Der NASH Reinigungsservice ist berechtigt, dem Auftraggeber Mahnungen mit einer Gebühr von € 10,00 in Rechnung zu stellen. Falls der Auftraggeber in Verzug gerät, ist der NASH Reinigungsservice berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


13. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen. Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.


14. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.


15. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.


16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr sowie im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt Berlin als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist die Firma NASH Reinigungsservice berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.


17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und die Firma NASH Reinigungsservice dem Auftraggeber eine geänderte Fassung zusendet, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Die Firma NASH Reinigungsservice wird den Auftraggeber ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen, wenn sie die Änderungen bekannt gibt.